Laufende Heizungsprojekte in Großstädten können vorerst nach alter Flexibilität geplant werden, denn die eigentlich zum 1. Juli 2026 vorgesehene 65%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen in Großstädten (>100.000 Einwohner) wird durch das geplante GModG auf den 1. November 2026 verschoben. Bis zur Verabschiedung des Entwurfs durch das Bundeskabinett, dürfen weiterhin auch reine Gas- und Ölheizungen sowie Wärmepumpen,…
Die ursprünglich für heute geplante Verschärfung der 65-%-Erneuerbare-Pflicht (GEG) für Neuheizungen in Großstädten (>100.000 Einwohner) tritt nicht zum 1. Juli 2026 in Kraft – der Bund hat sie auf den 1. November 2026 verschoben, um Rechtsunsicherheit bis zum Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zu vermeiden. Großstädte mussten zwar bis 30. Juni 2026 ihre kommunale Wärmeplanung…
Das BGH hat klargestellt, dass Hausverwaltungen für Wohnungsvermittlungen aus dem eigenen Bestand keine Provision verlangen dürfen – weder von Mietern noch Vermietern.
Kommunen mit über 100.000 Einwohner müssen bis 30. Juni 2026 ihre kommunale Wärmeplanung beschlossen haben. Danach greift die 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen in diesen Städten.