Das BGH hat klargestellt, dass Hausverwaltungen für Wohnungsvermittlungen aus dem eigenen Bestand keine Provision verlangen dürfen – weder von Mietern noch Vermietern.
Das BGH hat klargestellt, dass Hausverwaltungen für Wohnungsvermittlungen aus dem eigenen Bestand keine Provision verlangen dürfen – weder von Mietern noch Vermietern.
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