Die ursprünglich für heute geplante Verschärfung der 65-%-Erneuerbare-Pflicht (GEG) für Neuheizungen in Großstädten (>100.000 Einwohner) tritt nicht zum 1. Juli 2026 in Kraft – der Bund hat sie auf den 1. November 2026 verschoben, um Rechtsunsicherheit bis zum Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zu vermeiden. Großstädte mussten zwar bis 30. Juni 2026 ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen, doch die eigentliche Pflichtwirkung für Verwalter und Eigentümer verschiebt sich um vier Monate.


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