Ab dem 1. Januar 2027 wird der digitale, maschinenlesbare Ausweis zum Standard. Energieausweise, die vor dem Stichtag ausgestellt wurden, bleiben bis zu zehn Jahre gültig.
Außerdem verlangt das GModG inhaltlich neue Angaben, die den Daten- und Dokumentationsaufwand erhöhen werden. Unter anderem werden ausgewiesen:
- Mehr Energiekennwerte
- Treibhausgasemissionen
- Art und Umfang der erneuerbaren Energien
- Smart-Readiness (ob das Gebäude technisch in der Lage ist, auf externe Signale zu reagieren und seinen Energieverbrauch entsprechend anzupassen)
- Niedertemperaturfähigkeit der Heizung
- Genauere Angaben zum Berechnungsverfahren
- Konkretere Modernisierungsempfehlungen
- Weitere Nachweisinformationen bei Neubauten
Verstöße gegen die Vorlage- oder Übergabepflicht können bis zu 10.000 Euro Bußgeld kosten.
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