Laufende Heizungsprojekte in Großstädten können vorerst nach alter Flexibilität geplant werden, denn die eigentlich zum 1. Juli 2026 vorgesehene 65%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen in Großstädten (>100.000 Einwohner) wird durch das geplante GModG auf den 1. November 2026 verschoben.
Bis zur Verabschiedung des Entwurfs durch das Bundeskabinett, dürfen weiterhin auch reine Gas- und Ölheizungen sowie Wärmepumpen, Hybrid- und Pellet-Anlagen ohne Betriebsverbote installiert werden.
Schreibe einen Kommentar