Der Gesetzentwurf wurde am 29.4. beschlossen und befindet sich im Parlamentarischen Verfahren. Er beinhaltet unter anderem folgende Punkte: Indexmieten werden gedeckelt (max. 3,5 %/Jahr), Möblierungszuschläge dürfen künftig max. 10 % der Nettokaltmiete betragen und Kurzzeitmietverträge werden auf sechs Monate begrenzt.
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