Ab dem 21.07.2026 gelten bei der Heizungsförderung sowie der energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden neue Förderbedingungen der KfW.
Unter anderem sollen bei der Heizungsförderung für Wohngebäude die förderfähigen Höchstkosten pro Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 € gesenkt werden, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20% auf 16% reduziert werden und technologiebezogene Boni wegfallen.
Doch auch bei der Heizungsförderung von Nichtwohngebäuden und bei den energieeffizienten Sanierungen wird es Reduzierungen geben.
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