Das neue CO2KostAufG

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz wurde überarbeitet und umbenannt in „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage“. Nach der alten CO2KostAufG-Fassung hing der Vermieteranteil der Kosten vom Effizienzstandard des Gebäudes ab (Stufenmodell) – wer sanierte, senkte seinen Anteil. Bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen ist der Vermieteranteil künftig unabhängig vom energetischen Zustand. Statt dessen trägt der Vermieter ab dem 1.1.2028 die Hälfte der Gasnetzentgelte und der CO2-Kosten. Ab dem 1.1.2029 trägt er zusätzlich die Hälfte der Kosten des Bioanteils – begrenzt auf maximal 30 Prozent Bioanteil.
Kurz gefasst: Das GModG erlaubt die Gasheizung, das neue CO2KostAufG macht sie für den Vermieter teuer.


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